» Günstige Rürup Rente für Existenzgründer «
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Es gibt ja etliche Anbieter von Rüruprenten-Verträgen auf dem Markt. Da kann man als Kunde kaum den Überblick behalten. Wie soll man da die besten Rürup-Versicherungs-Anbieter finden?
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Weitere Infos über Rürupvorsorge und Rürup-Versicherungsunternehmen
 
Für wen ist eine Rüruprente als Altersvorsorge empfehlenswert?
Diese Form der Altersvorsorge ist für jeden Selbständigen und gut verdienenden Arbeitnehmer eine Chance, fürs Alter vorzusorgen und gleichzeitig Steuern zu sparen.
Finden Sie deshalb die Top Versicherungen, indem Sie das Formular oben ausfüllen.
 
Wichtige Aspekte zur Basisrente:

 

Da ab dem Jahr 2005 Beiträge zu neu abgeschlossenen klassischen privaten Rentenversicherungen und zu Lebensversicherungen nicht mehr als Sonderausgaben steuerlich abzugsfähig sind, bietet sich hierzu ein Rürup-Rentenversicherungsvertrag als Alternative an.
Mit der Rürup-Rente gibt der Gesetzgeber auch selbständig tätigen Personen die Möglichkeit, von staatlicher Unterstützung im Rahmen der eigenen privaten Altersvorsorge zu profitieren.
Seit dem Jahr 2005 besteht die Möglichkeit, die eigene Altersvorsorge durch den Abschluss einer Rürup-Rente zu ergänzen. Die Rürup-Rente ist besonders interessant für denjenigen Personenkreis, der keine Riester-Rente abschließen kann.
Sollte sich während der Ansparphase die finanzielle Situation des Versicherungsnehmers verschlechtern oder gar Überschuldung eintreten, bleibt das angesparte Kapital des Rürup-Vertrags nicht unbedingt pfändungsfrei.
Für Selbständige, also Gewerbetreibende und Freiberufler, bietet sich seit 2005 bei Neuabschlüssen als steuerbegünstigte Altersvorsorge nur noch die Rürup-Rente, da die Möglichkeit des Sonderausgabenabzugs bei sonstigen privaten Rentenversicherungsverträgen und Lebensversicherungen vom Gesetzgeber gestrichen wurde.
Die staatlich geförderte Rürup-Rente ist für Selbständige, Gewerbetreibende und Freiberufler ebenso interessant wie für gut verdienende Angestellte.
Das im Rahmen einer Rürup-Rentenversicherung angesparte Kapital wird bei längerer Arbeitslosigkeit im Rahmen des Sozialleistungsbezugs (ALG II) nicht als Vermögen angerechnet, muss also nicht vorab verwertet oder verbraucht werden.

Vielen Dank für Ihr Interesse an unserem hochwertigen Tarifvergleich der Rüruprenten-Versicherer.