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Es gibt ja etliche Anbieter von Rüruprenten-Verträgen auf dem Markt. Da kann man als Kunde kaum den Überblick behalten. Wie soll man da die besten Rürup-Versicherungsunternehmen finden?
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Weitere Infos über Rürupvorsorge und Rüruprenten-Versicherer
 
Für wen ist eine Rüruprente als Altersvorsorge empfehlenswert?
Diese Form der Altersvorsorge ist für jeden Selbständigen und gut verdienenden Arbeitnehmer eine Chance, fürs Alter vorzusorgen und gleichzeitig Steuern zu sparen.
Finden Sie deshalb die Top Versicherer, indem Sie das Formular oben ausfüllen.
 
Wichtige Aspekte zur Basisrente:

 

In der Ansparphase ist das eingezahlte Kapital nicht automatisch vor Pfändung geschützt, das heißt Gläubiger des Versicherungsnehmers können eventuell auf den Rürup-Rentenvertrag zugreifen.
Für Selbständige, also Gewerbetreibende und Freiberufler, bietet sich seit 2005 bei Neuabschlüssen als steuerbegünstigte Altersvorsorge nur noch die Rürup-Rente, da die Möglichkeit des Sonderausgabenabzugs bei sonstigen privaten Rentenversicherungsverträgen und Lebensversicherungen vom Gesetzgeber gestrichen wurde.
Im Rahmen der Rürup Rente oder Basisrente ermöglicht es der Gesetzgeber, die gezahlten Beiträge im Rahmen des Sonderausgabenabzugs steuermindernd geltend zu machen. Gestaffelt bis zum Jahr 2025 können Alleinstehende bis zu 20.000,00 EUR, gemeinsam veranlagte Ehegatten bis zu 40.000,00 EUR jährlich steuerlich geltend machen. Im Jahr 2008 können 66 % der vorgenannten Höchstbeträge also maximal 13.200,00 EUR für Singles und 26.400,00 EUR für Verheiratete als Sonderausgaben in Ansatz gebracht werden.
Da ab dem Jahr 2005 Beiträge zu neu abgeschlossenen klassischen privaten Rentenversicherungen und zu Lebensversicherungen nicht mehr als Sonderausgaben steuerlich abzugsfähig sind, bietet sich hierzu ein Rürup-Rentenversicherungsvertrag als Alternative an.
Freiberufler und Selbständige haben nicht die Möglichkeit, ihre Altersvorsorge durch einen Riester-Vertrag zu ergänzen und die dabei vorgesehenen staatlichen Zulagen in Anspruch zu nehmen. Für diesen Personenkreis bietet sich aber die Möglichkeit, Steuervorteile im Rahmen eines Rürup-Vertrags zu nutzen.
Sollte sich während der Ansparphase die finanzielle Situation des Versicherungsnehmers verschlechtern oder gar Überschuldung eintreten, bleibt das angesparte Kapital des Rürup-Vertrags nicht unbedingt pfändungsfrei.
Seit dem Jahr 2005 besteht die Möglichkeit, die eigene Altersvorsorge durch den Abschluss einer Rürup-Rente zu ergänzen. Die Rürup-Rente ist besonders interessant für denjenigen Personenkreis, der keine Riester-Rente abschließen kann.

Vielen Dank für Ihr Interesse an unserem hochwertigen Tarifvergleich der Rürup-Versicherungs-Anbieter.