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Es gibt ja etliche Anbieter von Rüruprenten-Verträgen auf dem Markt. Da kann man als Kunde kaum den Überblick behalten. Wie soll man da die besten Rüruprenten-Anbieter finden?
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Für wen ist eine Rüruprente als Altersvorsorge empfehlenswert?
Diese Form der Altersvorsorge ist für jeden Selbständigen und gut verdienenden Arbeitnehmer eine Chance, fürs Alter vorzusorgen und gleichzeitig Steuern zu sparen.
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Wichtige Aspekte zur Basisrente:

 

Da ab dem Jahr 2005 Beiträge zu neu abgeschlossenen klassischen privaten Rentenversicherungen und zu Lebensversicherungen nicht mehr als Sonderausgaben steuerlich abzugsfähig sind, bietet sich hierzu ein Rürup-Rentenversicherungsvertrag als Alternative an.
Seit dem Jahr 2005, dem Zeitpunkt der gesetzlichen Einführung der Basisrente (Rürup-Rente), steigt der Betrag der steuerlich abzugsfähigen Sonderausgaben zugunsten der Versicherten um jährlich 2 % an. Für 2005 konnten Rürup-Versicherte 60 % der Höchstbeträge, also Alleinstehende maximal 12.000,00 EUR und Verheiratete maximal 24.000,00 EUR als Sonderausgaben steuerlich geltend machen. Die Höchstbeträge von 20.000,00 EUR für Singles und 40.000,00 EUR für zusammen veranlagte Ehepartner im Rahmen des Sonderausgabenabzugs werden nach der derzeitigen Regelung im Jahr 2025 zu 100 % ausschöpfbar sein.
Im Rahmen der Rürup Rente oder Basisrente ermöglicht es der Gesetzgeber, die gezahlten Beiträge im Rahmen des Sonderausgabenabzugs steuermindernd geltend zu machen. Gestaffelt bis zum Jahr 2025 können Alleinstehende bis zu 20.000,00 EUR, gemeinsam veranlagte Ehegatten bis zu 40.000,00 EUR jährlich steuerlich geltend machen. Im Jahr 2008 können 66 % der vorgenannten Höchstbeträge also maximal 13.200,00 EUR für Singles und 26.400,00 EUR für Verheiratete als Sonderausgaben in Ansatz gebracht werden.
Die staatlich geförderte Rürup-Rente ist für Selbständige, Gewerbetreibende und Freiberufler ebenso interessant wie für gut verdienende Angestellte.
Das im Rahmen einer Rürup-Rentenversicherung angesparte Kapital wird bei längerer Arbeitslosigkeit im Rahmen des Sozialleistungsbezugs (ALG II) nicht als Vermögen angerechnet, muss also nicht vorab verwertet oder verbraucht werden.
Mit der Rürup-Rente gibt der Gesetzgeber auch selbständig tätigen Personen die Möglichkeit, von staatlicher Unterstützung im Rahmen der eigenen privaten Altersvorsorge zu profitieren.
Freiberufler und Selbständige haben nicht die Möglichkeit, ihre Altersvorsorge durch einen Riester-Vertrag zu ergänzen und die dabei vorgesehenen staatlichen Zulagen in Anspruch zu nehmen. Für diesen Personenkreis bietet sich aber die Möglichkeit, Steuervorteile im Rahmen eines Rürup-Vertrags zu nutzen.

Vielen Dank für Ihr Interesse an unserem hochwertigen Tarifvergleich der Anbieter von Rürup-Versicherungen.