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Es gibt ja etliche Anbieter von Rüruprenten auf dem Markt. Da kann man als Kunde kaum den Überblick behalten. Wie soll man da die besten Rürup-Versicherer finden?
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Für wen ist eine Rüruprente als Altersvorsorge empfehlenswert?
Diese Form der Altersvorsorge ist für jeden Selbständigen und gut verdienenden Arbeitnehmer eine Chance, fürs Alter vorzusorgen und gleichzeitig Steuern zu sparen.
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Wichtige Aspekte zur Basisrente:

 

Seit dem Jahr 2005, dem Zeitpunkt der gesetzlichen Einführung der Basisrente (Rürup-Rente), steigt der Betrag der steuerlich abzugsfähigen Sonderausgaben zugunsten der Versicherten um jährlich 2 % an. Für 2005 konnten Rürup-Versicherte 60 % der Höchstbeträge, also Alleinstehende maximal 12.000,00 EUR und Verheiratete maximal 24.000,00 EUR als Sonderausgaben steuerlich geltend machen. Die Höchstbeträge von 20.000,00 EUR für Singles und 40.000,00 EUR für zusammen veranlagte Ehepartner im Rahmen des Sonderausgabenabzugs werden nach der derzeitigen Regelung im Jahr 2025 zu 100 % ausschöpfbar sein.
Freiberufler und Selbständige haben nicht die Möglichkeit, ihre Altersvorsorge durch einen Riester-Vertrag zu ergänzen und die dabei vorgesehenen staatlichen Zulagen in Anspruch zu nehmen. Für diesen Personenkreis bietet sich aber die Möglichkeit, Steuervorteile im Rahmen eines Rürup-Vertrags zu nutzen.
Seit dem Jahr 2005 besteht die Möglichkeit, die eigene Altersvorsorge durch den Abschluss einer Rürup-Rente zu ergänzen. Die Rürup-Rente ist besonders interessant für denjenigen Personenkreis, der keine Riester-Rente abschließen kann.
Für Selbständige, also Gewerbetreibende und Freiberufler, bietet sich seit 2005 bei Neuabschlüssen als steuerbegünstigte Altersvorsorge nur noch die Rürup-Rente, da die Möglichkeit des Sonderausgabenabzugs bei sonstigen privaten Rentenversicherungsverträgen und Lebensversicherungen vom Gesetzgeber gestrichen wurde.
Die staatlich geförderte Rürup-Rente ist für Selbständige, Gewerbetreibende und Freiberufler ebenso interessant wie für gut verdienende Angestellte.
Da ab dem Jahr 2005 Beiträge zu neu abgeschlossenen klassischen privaten Rentenversicherungen und zu Lebensversicherungen nicht mehr als Sonderausgaben steuerlich abzugsfähig sind, bietet sich hierzu ein Rürup-Rentenversicherungsvertrag als Alternative an.
In der Ansparphase ist das eingezahlte Kapital nicht automatisch vor Pfändung geschützt, das heißt Gläubiger des Versicherungsnehmers können eventuell auf den Rürup-Rentenvertrag zugreifen.

Vielen Dank für Ihr Interesse an unserem hochwertigen Tarifvergleich der Anbieter von Rüruprenten-Verträgen.