» Günstige Rürup Rente Berechnung «
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Es gibt ja etliche Anbieter von Rüruprenten auf dem Markt. Da kann man als Kunde kaum den Überblick behalten. Wie soll man da die besten Anbieter von Rürup-Versicherungen finden?
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Weitere Infos über Rürupvorsorge und Rürup-Versicherungs-Anbieter
 
Für wen ist eine Rüruprente als Altersvorsorge empfehlenswert?
Diese Form der Altersvorsorge ist für jeden Selbständigen und gut verdienenden Arbeitnehmer eine Chance, fürs Alter vorzusorgen und gleichzeitig Steuern zu sparen.
Finden Sie deshalb die Top Versicherungen, indem Sie das Formular oben ausfüllen.
 
Wichtige Aspekte zur Basisrente:

 

Da ab dem Jahr 2005 Beiträge zu neu abgeschlossenen klassischen privaten Rentenversicherungen und zu Lebensversicherungen nicht mehr als Sonderausgaben steuerlich abzugsfähig sind, bietet sich hierzu ein Rürup-Rentenversicherungsvertrag als Alternative an.
Seit dem Jahr 2005 besteht die Möglichkeit, die eigene Altersvorsorge durch den Abschluss einer Rürup-Rente zu ergänzen. Die Rürup-Rente ist besonders interessant für denjenigen Personenkreis, der keine Riester-Rente abschließen kann.
Die staatlich geförderte Rürup-Rente ist für Selbständige, Gewerbetreibende und Freiberufler ebenso interessant wie für gut verdienende Angestellte.
Das im Rahmen einer Rürup-Rentenversicherung angesparte Kapital wird bei längerer Arbeitslosigkeit im Rahmen des Sozialleistungsbezugs (ALG II) nicht als Vermögen angerechnet, muss also nicht vorab verwertet oder verbraucht werden.
Freiberufler und Selbständige haben nicht die Möglichkeit, ihre Altersvorsorge durch einen Riester-Vertrag zu ergänzen und die dabei vorgesehenen staatlichen Zulagen in Anspruch zu nehmen. Für diesen Personenkreis bietet sich aber die Möglichkeit, Steuervorteile im Rahmen eines Rürup-Vertrags zu nutzen.
Sollte sich während der Ansparphase die finanzielle Situation des Versicherungsnehmers verschlechtern oder gar Überschuldung eintreten, bleibt das angesparte Kapital des Rürup-Vertrags nicht unbedingt pfändungsfrei.
Im Rahmen der Rürup Rente oder Basisrente ermöglicht es der Gesetzgeber, die gezahlten Beiträge im Rahmen des Sonderausgabenabzugs steuermindernd geltend zu machen. Gestaffelt bis zum Jahr 2025 können Alleinstehende bis zu 20.000,00 EUR, gemeinsam veranlagte Ehegatten bis zu 40.000,00 EUR jährlich steuerlich geltend machen. Im Jahr 2008 können 66 % der vorgenannten Höchstbeträge also maximal 13.200,00 EUR für Singles und 26.400,00 EUR für Verheiratete als Sonderausgaben in Ansatz gebracht werden.

Vielen Dank für Ihr Interesse an unserem hochwertigen Tarifvergleich der Rürup-Versicherer.